Fachlich abgestützte Informationen zu sexueller Gesundheit. Schwangerschaft (gewollt/ungewollt) Der Schwangerschaftsabbruch - Informationen und Beratungsstellen

Der Schwangerschaftsabbruch - Informationen und Beratungsstellen

Eine ungeplante Schwangerschaft kann eine Krise im Leben einer Frau, eines Mannes oder eines Paares auslösen. Es stellen sich grundlegende Fragen und nur Sie alleine können beurteilen, was eine Schwangerschaft in Ihrer Situation bedeutet, und entscheiden, ob Sie die Schwangerschaft fortsetzen oder beenden wollen.
Ein Bundesgesetz legt fest, dass die bei einer Schwangerschaft unmittelbar Beteiligten Anspruch auf unentgeltliche Beratung und Hilfe haben. Unabhängig davon, ob Sie bereits eine Entscheidung getroffen oder Sie diesbezüglich Zweifel haben: Die kantonal anerkannten Beratungsstellen zu sexueller Gesundheit und Familienplanung sind dazu da, Sie zu informieren, zu unterstützen und zu beraten (Bundesgesetz 857.5 von 1981).

1. Schweizer Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch

In den ersten 12 Schwangerschaftswochen (gerechnet vom ersten Tag der letzten Monatsblutung) liegt die Entscheidung bei der schwangeren Frau. Wenn sie sich zum Abbruch der Schwangerschaft (Abtreibung) entscheidet, muss sie im Rahmen der medizinischen Konsultation ein Dokument unterschreiben, in der sie erklärt, sich in einer Notlage zu befinden. Sie definiert diese Notlage selber und braucht sie nicht nachzuweisen.

Ein Schwangerschaftsabbruch nach der 12. Schwangerschaftswoche ist legal, wenn die physische und/oder psychische Gesundheit der schwangeren Frau gefährdet ist. Der Arzt oder die Ärztin hat die Aufgabe, diese Gefahr zu beurteilen und eine Entscheidung zu treffen. Laut Gesetz muss die Gefahr umso grösser sein, je weiter fortgeschritten die Schwangerschaft ist (Schweizerisches Strafgesetzbuch, Artikel 119).

Junge Frauen unter 16 Jahren müssen sich an eine spezialisierte Beratungsstelle wenden. In den meisten Kantonen handelt es sich dabei um die anerkannte Beratungsstelle zu sexueller Gesundheit und Familienplanung und/oder einen kinder- und jugendpsychiatrischen Dienst.

2. Die Methoden des Schwangerschaftsabbruchs

Eine Schwangerschaft kann durch die Einnahme von Medikamenten oder durch einen chirurgischen Eingriff beendet werden. Die Wahl der Methode hängt vom Wunsch der schwangeren Frau, von der Dauer der Schwangerschaft und von bestehenden Krankheiten oder Risiken bei der Frau ab.

Medikamentöse Methode
Es werden zwei verschiedene Medikamente verschrieben. Das erste Medikament mit dem Wirkstoff Mifepriston stoppt die Entwicklung der Schwangerschaft. Zwei Tage später wird das zweite Medikament eingenommen – ein Prostaglandin, das bewirkt, dass sich die Gebärmutter zusammenzieht. Der Abort erfolgt in der Regel einige Stunden später. Die medikamentöse Methode wird bis zur 7. bzw. 9. Schwangerschaftswoche angewendet. Je nachdem werden die Medikamente in der Arztpraxis, im Spital oder zuhause eingenommen. Eine Nachkontrolle ist in jedem Fall notwendig.

Chirurgische Methode
Der Schwangerschaftsabbruch wird unter Vollnarkose oder Lokalanästhesie vorgenommen. Der Gebärmutterhals wird vorsichtig um einige Millimeter gedehnt, eine Kanüle eingeführt und der Inhalt der Gebärmutterhöhle abgesaugt. Um den Gebärmutterhals zu schonen, wird oftmals vor dem Eingriff ein Prostaglandin verabreicht, welches ihn weicher macht. Der chirurgische Schwangerschaftsabbruch wird im Spital durchgeführt (ambulant oder falls nötig stationär) oder in einer speziell für diesen Zweck ausgerüsteten Arztpraxis.

Nebenwirkungen

Medikamentöse Methode

  • In der Regel stärkere Schmerzen als bei der Monatsblutung, die nach der Ausstossung rasch abklingen. Gelegentlich können sie länger andauern. Bei Bedarf wird ein Schmerzmittel verordnet.
  • Häufig stärkere Blutungen als bei einer normalen Monatsblutung, die von Frau zu Frau unterschiedlich lange dauern (einige Tage bis zu einigen Wochen).
  • Das Prostaglandin kann Übelkeit und leichten Durchfall verursachen.

Chirurgische Methode

  • Gelegentlich treten nach dem Eingriff oder, bei einer Lokalanästhesie, während des Eingriffs kurzzeitige Schmerzen auf. Bei Bedarf wird ein Schmerzmittel verordnet.
  • In der Regel schwächere Blutungen als bei der Monatsblutung, während 4 bis 5 Tagen.
  • Die Anästhesie kann Übelkeit verursachen.

Risiken und mögliche Komplikationen

  • Bei beiden Methoden sind die Risiken minimal. Schwere Komplikationen sind sehr selten.
  • Die Fruchtbarkeit und die Fähigkeit zu gebären bleiben nach einem Schwangerschaftsabbruch bestehen; eine weitere Schwangerschaft kann schnell wieder eintreten.

Medikamentöse Methode

  • Unvollständige Ausstossung oder starke Blutungen, die eine medikamentöse Behandlung oder, selten, eine Absaugung der Gebärmutterhöhle nötig machen.
  • Versagen der Methode mit Fortsetzung der Schwangerschaft.

Chirurgische Methode

  • Verletzung des Gebärmutterhalses und/oder der Gebärmutterwand.
  • Infektionen, starke Blutungen, Gerinnsel in den Blutgefässen (Thrombose).
  • Unvollständige Absaugung, welche einen zweiten Eingriff nötig macht.

3. Entscheidungsgrundlagen, wenn beide Methoden zur Wahl stehen

Medikamentöse Methode

  • Keine Anästhesie.
  • Wird die Entscheidung frühzeitig und klar getroffen, kann mit dieser Methode die Schwangerschaft innert kurzer Frist abgebrochen werden.
  • Die Ausstossung geschieht in der Regel einige Stunden nach der Einnahme des Prostaglandins. Sie kann jedoch auch früher (selten) oder später erfolgen.
  • Der Abbruch wird bewusst erlebt.
  • Längere Blutungen.
  • Bauchschmerzen, die nach der Ausstossung mehr oder weniger lang andauern können.

Chirurgische Methode

  • Chirurgischer Eingriff, unter Vollnarkose oder Lokalanästhesie.
  • Mehr Zeit für die Entscheidungsfindung.
  • In der Regel wird der Eingriff nicht vor der 7. Woche gemacht.
  • Zeitpunkt des Eingriffs ist klar festgelegt.
  • Der Eingriff wird nicht bewusst erlebt, sofern er unter Vollnarkose durchgeführt wird.
  • Kurze und meist schwache Blutungen nach dem Eingriff.
  • Selten mit längeren Schmerzen verbunden.

4. Wie viel kostet ein Schwangerschaftsabbruch?

Die Kosten sind von Ort zu Ort unterschiedlich. Ein Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung) kann zwischen CHF 700.– und CHF 3000.– kosten. Der Eingriff wird von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen, abzüglich Franchise und Selbstbehalt von 10%.

5. Ist nach einem Schwangerschaftsabbruch mit psychischen Auswirkungen zu rechnen?

Schwere Auswirkungen auf die Psyche sind selten. Ein Schwangerschaftsabbruch kann gemischte Gefühle hervorrufen, beispielsweise ein Gefühl der Erleichterung gemischt mit Traurigkeit, oder das Bedürfnis zu trauern. Unterschiedliche Reaktionen sind normal. Wie man einen Schwangerschaftsabbruch erlebt, hängt vom psychischen Zustand und der Lebenssituation der Person ab. Lassen Sie sich beraten, wenn Traurigkeit oder Schuldgefühle nach dem Schwangerschaftsabbruch anhalten.

6. Nach einem Schwangerschaftsabbruch

  • Wenden Sie eine wirksame und Ihrer Situation angepasste Verhütungsmethode an, da eine erneute Schwangerschaft schnell wieder eintreten kann.
  • Denken Sie an den Schutz vor sexuell übertragbaren Infektionen.
  • Befolgen Sie die Empfehlungen, die Sie beim Schwangerschaftsabbruch erhalten haben, um eine genitale Infektion zu vermeiden: Monatsbinden verwenden, Verzicht auf Geschlechtsverkehr, nur duschen (nicht baden oder schwimmen, keine Vaginaldusche oder Sauna, kein Hammam) während der empfohlenen Dauer.
  • Gehen Sie an dem von Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin angegebenen Zeitpunkt zu einer Nachuntersuchung.

Angebot der Beratungsstellen zu sexueller Gesundheit und Familienplanung bei ungeplanter Schwangerschaft

  • Vertrauliche und kostenlose Gespräche für betroffene Frauen, Männer und Paare – unabhängig von Alter, Herkunft oder Religion – an einem neutralen Ort. Auch kurzfristige Termine sind möglich.
  • Die Möglichkeit, mit einem Berater oder einer Beraterin im Bereich der sexuellen Gesundheit über Ihre Situation nachzudenken, Ihre Gefühle, Zweifel und Bedürfnisse auszudrücken, unabhängig von der getroffenen Entscheidung und so lange Sie wünschen.
  • Informationen zum Schwangerschaftsabbruch und über private und öffentliche Hilfen beim Austragen der Schwangerschaft.
  • Hilfe bei den notwendigen Schritten bei Abbruch oder Austragen der Schwangerschaft.
  • Beratung zu den verschiedenen Verhütungsmethoden und zur Prävention von sexuell übertragbaren Infektionen.
  • Falls gewünscht, eine Begleitung nach dem Schwangerschaftsabbruch.

Informationen zu gewollter und ungewollter Schwangerschaft sowie Kontaktdaten von Beratungsstellen auf www.sexuelle-gesundheit.ch

2014, SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ, Schweizerische Stiftung für sexuelle und reproduktive Gesundheit; ALECSS Association suisse latine des spécialistes en santé sexuelle, Éducation – Formation – Conseil; faseg, Fachverband sexuelle Gesundheit in Beratung und Bildung

Mit fachlicher und finanzieller Unterstützung durch migesplus
www.migesplus.ch – Gesundheitsinformationen in mehreren Sprachen

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